Erdbebengefahr unterschätzt
Kontext: Medienservice, Nr. 1, Februar 2005
AutorIn: Jris Bernet
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Erdbebengefahr

Bild1: Man soll wissen, dass diese Stadt von dem Erdbeben zerstört und zerbrocvhen ward und blieb keine Kirche, Turm noch steinen Haus, weder in der Stadt noch in den Vorstädten, ganz... (ch-fo/Desertina)

Erdbebengefahr unterschätzt
 
Am 12. Januar 2005 gab der Bundesrat bekannt, auf eine Verfassungsbestimmung zum Schutz vor Erdbeben zu verzichten. Die aktuelle Erdbeben-Gefährdungskarte des Schweizerischen Erdbebendienstes der ETH und die neuen SIA-Normen für Tragwerke bilden aber eine gute Grundlage für Massnahmen zum Schutz vor Erdbebenschäden.
In der Schweiz bebt alle paar Tage die Erde, jedoch meist kaum wahrnehmbar. Ab einer Magnitude (Mass für die Stärke eines Erdbebens) von 3 ist ein Beben spürbar, ab einer von 5 spricht man von einem Schadenbeben. Wie aus einer Mitteilung der Schweizer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik (SGEB) zu entnehmen ist, kommen früher oder später dort, wo kleine Beben auftreten, auch grössere Ereignisse vor. In der Schweiz sind starke Beben durchaus jederzeit möglich. Im Jahre 1356 wurden in Basel zahlreiche Gebäude zerstört, Brände wüteten als Folge, tausende Verletzte und mehrere hundert Tote wurden verzeichnet. 1755 wurde das Oberwallis kräftig geschüttelt und 1855 ist zwi-schen Visp und St. Niklausen kaum ein Gebäude unbeschädigt geblieben. Gemäss der SGEB ist in der Schweiz ungefähr alle 100 Jahre mit einem Schadenbeben, vergleichbar mit demjenigen von 1997 in Umbrien, zu rechnen. Dieses zeigte eine Magnitude von 5 auf der Skala. Es forderte zahlreiche Tote und Verletzte sowie irreparable Schäden an historischen Gebäuden.

Risiko einschätzen
Die neue Erdbeben-Gefährdungskarte, die Swiss Earthquake Hazard Map 2004, zeigt die Wahrscheinlichkeit auf, mit der die Auswirkungen einer bestimmten Stärke innerhalb eines gewissen Zeitraums in einem Gebiet auftreten. In der neuen Karte werden einige Regionen anders eingeschätzt als noch 1978. Das Gebiet höchster Gefährdung im Wallis wurde ausgedehnt, das Risiko in Basel etwas höher eingestuft und das Gebiet mittlerer Gefährdung breitet sich gleichmässiger über den gesamten Alpenbogen aus. Eine Reduktion der Gefähr-dung wird für die Regionen Genf und Bodensee angenommen. Die Karte dient auch als Grundlage für die neuen, seit dem 1. Juli 2004 geltenden Baunormen 260 bis 267 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Diese sollen dafür sorgen, dass die Erdbebensicherheit von Bauwerken bei deren Planung und Dimensionierung ausreichend berücksichtigt wird.

Massnahmen ergreifen
Weder das Erdbeben selbst noch dessen Wahrscheinlichkeit ist beeinflussbar. Man kann höchstens Massnahmen zur Reduktion der Verletzbarkeit ergreifen. Eine der wichtigsten zum Schutz vor Schäden ist das erdbebensichere Bauen. Die neue SIA-Norm 261 enthält Vorgaben betreffend Einwirkungen von Erdbeben auf Tragwerke und Vorschriften für erdbebensicheres Bauen. Der Bund hat diese neuen Normen zwar für alle Bundesbauten obligatorisch erklärt. Jedoch hat der Bundesrat anfangs 2005 eine Verfassungsbestimmung zum Schutz vor Erdbeben, und somit auch zum erdbebensicheren Bauen, abgelehnt. Im Klartext heisst dies: Die SIA-Normen sind grundsätzlich nur verbindlich, wenn deren Anwendbarkeit vorab vereinbart wird. Das bedeutet, zu den bereits vorhandenen erdbebengefährdeten Bauten kommen laufend neue hinzu und das Schadenspotenzial vergrössert sich entsprechend. Ausnahme: Im Kanton Wallis sind die Normen als Grundlage zur Beurteilung von Baugesuchen vorgeschrieben.

Erdbebenrisiko unterschätzt
Die Schweiz weist eine hohe Bevölkerungsdichte und Konzentration von Sachwerten auf. Entsprechend gross ist das Schadenpotenzial. Ein grosser Teil der Bausubstanz würde ein stärkeres Beben nicht schadlos überstehen. Auch die Folgekosten durch Verletzungen, Todesfälle und Umweltschäden müssen dabei in Betracht gezogen werden. Gemäss Berechnungen von der Swiss Re würde ein Erdbeben, wie es die Region Basel im 14. Jahrhundert erlitten hat, heute allein in der Schweiz einen Schaden von insgesamt 80 Milliarden Franken verursachen!
18 öffentlichrechtliche Monopolversicherer von Gebäuden, die obligatorisch gegen Feuer und Elementargefahren versichern, haben vor 25 Jahren einen Pool zur Erdbebendeckung gegründet. Dieser verfügt zusammen mit einer Rückversicherung über eine Deckung von insgesamt 2 Mia. Franken. Dies scheint wenig, doch geht man davon aus, dass nur einzelne Regionen und nicht die ganze Schweiz von einem Schadenbeben betroffen wären. Die Instrumente zur Erdbebenvorsorge stehen mit der Gefährdungskarte und den neuen SIA-Normen eigentlich bereit – nur sollten diese beim Bauen auch berücksichtigt werden.

Die Swiss Earthquake Hazard Map 2004
Die Erdbebengefährdungskarte wurde 1978 erstmals publiziert. Die neue Karte ist das Resultat von zehn Jahren Forschungsarbeit des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) der ETH Zürich, unter-stützt durch den Schweizerischen Nationalfonds. Der SED ist zuständig für die Überwachung der Erdbebenaktivität und die Abschätzung der Erdbebegefährdung der Schweiz.
Kartenbestellung:
Gefährdungskarte, Schweizerischer Erdbebendienst, ETH Hönggerberg, 8039 Zürich, 01 633 26 05
Informationen und Links:
www.bebende.ch
Infos Erdbebenversicherung:
www.pool.ch
Buchtipp:
Erdbeben in der Schweiz von Markus Weidmann, Verlag Desertina
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